13.10.2022

Bekanntmachung der Stadtwerke Emden

Laut Beschluss der Bundesregierung Deutschland vom 9. August 2022 werden ab dem 1. Oktober 2022 Umlagenzur Gasversorgung erhoben. Die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher sowie für weitere Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gasmarktes insbesondere die Beschaffung von fehlenden Gasmengen werden zeitlich befristet bis zum 1. April 2024 (Gas-Umlage nach § 26 EnSiG) in Höhe von 2,419 Cent/kWh netto (2,879 Cent/kWh brutto) bzw. 1. April 2025 (Gasspeicher-Umlage nach §§ 35e, 35g EnWG) in Höhe von 0,059 Cent/kWh netto (0,070 Cent/kWh brutto) auf alle Gaskundinnen und -kunden umgelegt. Eine Erhöhung des Arbeitspreises zum 1. Oktober 2022 für Erdgas ist unumgänglich. Der Grundpreis ist von der Preiserhöhung unabhängig und ändert sich nicht.

Die Bekanntmachung in voller Länge finden Sie hier.

 


Die Stadtwerke Emden sind ausgezeichnet!