Die Stadtwerke Emden GmbH wird die vom Gesetzgeber Mitte Dezember beschlossenen Preisbremsen für Energie (Strom, Erdgas, Wärme) trotz des äußerst engen Zeitfensters im März fristgerecht umsetzen. Die Entlastung mit gedeckelten Preisen für 80 Prozent des Jahresverbrauchs erfolgt auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.
Die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Emden müssen weiterhin nichts tun. Sie erhalten im Lauf des Monats März kundenindividuelle Schreiben mit wichtigen Informationen zur Preisbremse selbst und mit Informationen zur individuellen Abschlagshöhe. Diese Schreiben werden in jedem Fall im Lauf des Monats eintreffen.
Monatliche Abschläge passen wir automatisch an. Diejenigen, die dem Unternehmen ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen nichts tun. Wer selbst überweist, setzt seine Zahlungen ab Anfang März vorerst aus – bis zum Erhalt der Mitteilung mit dem an die Preisbremsen angepassten Abschlagsbetrag
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
• für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
• für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
• für Strom auf 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website und auf der Website www.sparenwasgeht.de
Quelle: BDEW
Die Strompreisbremse soll nach aktuellem Planungsstand vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 (mit Option auf eine Verlängerung bis zum 30. April 2024) gelten. Im März 2023 werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.
Für private Haushalte und kleinere Gewerbekunden, deren Jahresverbrauch unter 30.000 Kilowattstunden liegt, wird der Arbeitspreis auf maximal 40 Cent je Kilowattstunde (jeweils Bruttowerte, inklusive Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer) für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten oder gemessenen Jahresverbrauchs des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet. Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis.
Um die Entlastungen zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. Die Stadtwerke Emden kümmern sich darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten und berücksichtigen den monatlichen Entlastungsbetrag der Strompreisbremse in Ihren Abschlägen. Die Abschläge werden im Rahmen der Jahresabrechnung neu ermittelt. Für eine individuelle Beratung zu Ihren Abschlägen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Oder nutzen Sie unser Kundenportal, um Ihren Abschlag selbst zu checken und anzupassen.
Wer noch einen laufenden Vertrag mit einem Preis von weniger als 40 Cent je Kilowattstunde (brutto) hat, zahlt selbstverständlich diesen vereinbarten Preis.
Auch für die Industrie sollen die Strompreise begrenzt werden. Für mittlere und große Unternehmen, deren Jahresverbrauch an Strom über 30.000 Kilowattstunden liegt, wird der Arbeitspreis auf maximal 13 Cent je Kilowattstunde (jeweils Nettowerte, also zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des gemessenen Jahresverbrauchs des Jahres 2021 gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den vollen aktuellen Vertragspreis.
Die Gaspreisbremse (für Gas und Wärme) soll nach aktuellem Planungsstand vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 (mit Option auf eine Verlängerung bis zum 30. April 2024) gelten. Im März 2023 werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.
Für private Haushalte und kleinere Gewerbekunden, deren Jahresverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden liegt, wird der Gaspreis auf maximal 12 Cent je Kilowattstunde (jeweils Bruttowerte, inklusive Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer) für 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Wird Fernwärme bezogen, wird der Arbeitspreis auf maximal 9,5 Cent je Kilowattstunde (brutto) für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt.
Um die Entlastungen zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. Die Stadtwerke Emden kümmern sich darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten und berücksichtigen den monatlichen Entlastungsbetrag der Gas- und Wärmepreisbremse in Ihren Abschlägen. Die Abschläge werden im Rahmen der Jahresabrechnung neu ermittelt. Für eine individuelle Beratung zu Ihren Abschlägen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Oder nutzen Sie unser Kundenportal, um Ihren Abschlag selbst zu checken und anzupassen.
Mieter sowie Wohnungseigentümer, die nicht direkt mit ihrem Gas- oder Fernwärmeversorgungsvertrag Kunde bei den Stadtwerken Emden sind, erhalten die Entlastung über ihren Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung im Rahmen der Heiz- und Nebenkostenabrechnung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.
Wer noch einen laufenden Vertrag mit einem Preis von weniger als 12 Cent je Kilowattstunde (Gas) oder 9,5 Cent je Kilowattstunde (Wärme) (brutto) hat, zahlt selbstverständlich diesen vereinbarten Preis.
Auch für die Industrie sollen die Gas- und Wärmepreise begrenzt werden. Industriekunden, deren Jahresverbrauch bei Gas oder Wärme über 1,5 Millionen Kilowattstunden liegt, erhalten ab dem 1. Januar 2023 für 70 Prozent ihres gemessenen Jahresverbrauchs des Jahres 2021 einen garantierten Gaspreis von 7 Cent je Kilowattstunde (jeweils Nettowerte, also zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer). Für Wärme beträgt der gedeckelte Arbeitspreis 7,5 Cent je Kilowattstunde (netto) und gilt ebenfalls für 70 Prozent des gemessenen Jahresverbrauchs des Jahres 2021. Die verbleibenden 30 Prozent des Verbrauchs werden zu den vollen aktuellen Vertragspreisen abgerechnet.
Weitere Informationen zum Thema „Energiepreisbremsen“ können Sie aus dem folgenden Dokument entnehmen:
FAQ’s zur Strompreisbremse vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stadtwerke Emden
Pottgießerstraße 1a
26721 Emden
Telefon: 04921 - 83 500
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi: 8.00 Uhr – 12.30 Uhr & 13.30 Uhr – 17.00 Uhr
Do: 8.00 Uhr – 12.30 Uhr & 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Fr: 8.00 Uhr – 14.00 Uhr
Die wichtigsten Telefonnummern der Stadtwerke finden Sie hier auf einen Blick.
Zentrale: 04921 - 83 0
Bei Störung: 04921 - 83 200
Kundencenter: 04921 - 83 500
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