Kleiner und großer Energieausweis

Grundsätzlich unterscheidet man beim Energieausweis zwei Formen: den kleinen, verbrauchsorientierten Energieausweis sowie den großen, bedarfsorientierten Energieausweis.

Der Energieausweis ist heute bei Neubauten Pflicht, ebenso bei Vermietung, Verpachtung und Ähnlichem. Welcher Energieausweis für Ihr Gebäude nötig wäre, sehen Sie hier:

Der verbrauchsorientierte (kleine) Energieausweis
Er stellt die Kosten und Verbrauchswerte des Gebäudes für die zurückliegenden drei Jahre transparent dar.

Der bedarfsorientierte (große) Energieausweis

Dieser Ausweis bietet eine detaillierte energetische Beurteilung des Gebäudes, den sogenannten Vor-Ort-Bericht. Dazu findet auch ein Vor-Ort-Termin statt. Zur Gebäude-Energieberatung

Ausgestellt wird der kleine Energieausweis beispielsweise vom Schornsteinfeger. Der große Energieausweis kann nur von einem zugelassenen Berater ausgestellt werden.

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