Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO₂-Abgabe erhoben. Bisher trugen Mieterinnen diese Kosten allein. Mit dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO₂KostAufG) werden seit dem 1. Januar 2023 auch Vermieterinnen an den CO₂-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt – abhängig vom energetischen Zustand des vermieteten Objekts.