Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
CO₂-Kostenaufteilung – Das Wichtigste auf einen Blick
Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO₂-Abgabe erhoben. Bisher trugen Mieterinnen diese Kosten allein. Mit dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO₂KostAufG) werden seit dem 1. Januar 2023 auch Vermieterinnen an den CO₂-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt – abhängig vom energetischen Zustand des vermieteten Objekts.
Kurz und knapp:
- Das CO₂KostAufG gilt für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse.
- Die CO₂-Kostenaufteilung wird für die meisten Mieter und Vermieter erst ab 2024 relevant.
- Derzeit müssen Sie als Mieter oder Vermieter nichts unternehmen.
- Die erforderlichen Informationen für die Aufteilung stellen wir zum gegebenen Zeitpunkt zur Verfügung.