Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
CO₂-Kostenaufteilung – Das Wichtigste auf einen Blick

Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO₂-Abgabe erhoben. Bisher trugen Mieterinnen diese Kosten allein. Mit dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO₂KostAufG) werden seit dem 1. Januar 2023 auch Vermieterinnen an den CO₂-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt – abhängig vom energetischen Zustand des vermieteten Objekts.

Kurz und knapp:

  • Das CO₂KostAufG gilt für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse.
  • Die CO₂-Kostenaufteilung wird für die meisten Mieter und Vermieter erst ab 2024 relevant.
  • Derzeit müssen Sie als Mieter oder Vermieter nichts unternehmen.
  • Die erforderlichen Informationen für die Aufteilung stellen wir zum gegebenen Zeitpunkt zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen:

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