FAQ - Allgemein
Unser Kundenservice ist telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Kundencenter erreichbar.
Wegbeschreibung zum Kundencenter
In diesem Video erklärt unser Kollege Axel Dir, wie Du Deine Zählerstände richtig abliest.
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Danach kannst Du ihn einfach online in unserem Kundenportal abgeben.
Melde Deinen Zählerstand ganz einfach online über unser Kundenportal.
Falls du Hilfe bei der Ablesung Deines Zählers bauchts, hilft dir unser Kollege Axel in diesem Video weiter.
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Du kannst online, telefonisch oder in unserem Kundencenter einen Vertrag abschließen.
Mit unserem Tarifrechner kannst Du Deinen idealen Tarif berechnen oder Dich von uns persönlich beraten lassen.
Rufe einfach unsere Störungshotline an.
Den Antrag für einen Strom-, Gas- oder Wasseranschluss kannst Du online stellen.
Kontaktiere uns frühzeitig, um Ratenzahlungen oder Stundungen zu vereinbaren und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Wir sorgen für die schnelle Freischaltung Deiner Versorgung – noch am selben Werktag:
📅 Montag–Donnerstag bis 14:30 Uhr
📅 Freitag bis 11:00 Uhr
FAQ - Strom
Nutze unseren Tarifrechner auf der Website, gib deinen Jahresverbrauch ein und finde den Tarif, der perfekt zu deinem Bedarf passt.
Ja, wir bieten umweltfreundliche Ökostromtarife an, mit denen du nachhaltig und klimafreundlich versorgt wirst.
Einfach Tarif auswählen, Daten eingeben und Bestellung abschließen. Wir übernehmen die Kündigung deines bisherigen Versorgers.
Ja, der Wechsel ist nahtlos. Wir übernehmen die Kündigung bei deinem bisherigen Anbieter und sorgen dafür, dass deine Versorgung durchgehend gewährleistet ist.
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Melde uns deinen Umzug frühzeitig – wir kümmern uns darum, dass du nahtlos mit Strom versorgt bleibst. Nutze hierzu unsere Kontaktmöglichkeiten.
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FAQ - Gas
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FAQ - Photovoltaik
Eine PV-Anlage wandelt Sonnenlicht in Strom um und bietet Dir eine nachhaltige Möglichkeit, erneuerbare Energie zu nutzen. Die Solarzellen erzeugen Strom, den Du direkt verwenden oder in Batterien speichern kannst. Mit einer Photovoltaikanlage setzt Du auf eine umweltfreundliche Energiequelle, die Dein Zuhause effizient und klimafreundlich versorgt.
Die Installation einer PV-Anlage erfordert eine genaue Planung. Faktoren wie Sonneneinstrahlung, Dachausrichtung, verfügbare Fläche und der Zustand des Dachs spielen dabei eine wichtige Rolle.
Wir sind Dein Ansprechpartner und unterstützen Dich gerne bei der Errichtung Deiner individuellen PV-Anlage.
Ob eine PV-Anlage für Dich sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen Deine persönlichen Umstände, die örtlichen Gegebenheiten, Dein aktueller und zukünftiger Strombedarf (zum Beispiel durch ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe) sowie finanzielle Überlegungen.
Wir beraten Dich gerne individuell, zeigen Dir die Vorteile für Deine Situation auf und erstellen ein maßgeschneidertes Angebot – inklusive einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Die Einsparungen durch eine PV-Anlage hängen von mehreren Faktoren ab, wie der Größe der Anlage, der Sonneneinstrahlung an Deinem Standort und der Art, wie Du den erzeugten Strom nutzt.
Mit unserer Wirtschaftlichkeitsberechnung erhältst Du einen klaren Überblick über die möglichen Einsparungen. Viele unserer Kunden sparen so bis zu 70 % ihrer aktuellen Stromkosten ein.
Die Auswirkungen auf Deine Energiekosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe Deiner PV-Anlage, der Sonneneinstrahlung an Deinem Standort und der Nutzung des erzeugten Stroms.
Mit unserer Wirtschaftlichkeitsberechnung bekommst Du einen klaren Überblick und kannst fundiert entscheiden. In der Regel sparen unsere Kunden mit einer PV-Anlage bis zu 70 % ihrer Stromkosten ein.
Mit einer PV-Anlage und einem Batteriespeicher kannst Du überschüssigen Strom speichern und später nutzen – etwa, wenn die Sonne nicht scheint oder Dein Energiebedarf höher ist. Das steigert Deine Eigenversorgung und macht Dich unabhängiger vom öffentlichen Stromnetz.
Wird dennoch mehr Strom erzeugt, als Du verbrauchst, wird dieser ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür erhältst Du eine Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie PV-Anlagen, eine feste Vergütung für den eingespeisten Strom. Diese Vergütung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren gesichert und liegt meist über dem Marktpreis für konventionellen Strom.
Die Höhe der EEG-Vergütung hängt von Faktoren wie der Art der Energiequelle, der Leistung der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. In unserer Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigen wir diese Vergütung, was die Amortisationszeit Deiner PV-Anlage positiv beeinflussen kann.
Ein Batteriespeicher macht Deine PV-Anlage effizienter, wirtschaftlicher und unabhängiger. Er ermöglicht Dir, überschüssigen Strom zu speichern und bei Bedarf zu nutzen – zum Beispiel abends oder bei geringer Sonneneinstrahlung.
Kein Wunder, dass sich neun von zehn unserer Kunden für eine PV-Anlage mit Batteriespeicher entscheiden!
Unser exklusiver Partner Noonis übernimmt die Installation Deiner PV-Anlage. Seit der Gründung von Noonis im Jahr 2022 arbeiten wir erfolgreich zusammen und können auf rund 200 erfolgreich umgesetzte Projekte stolz sein.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt dank des Jahressteuergesetzes 2022 ein Nullsteuersatz für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen.
Mit dieser Regelung möchte die Regierung die bürokratischen und steuerlichen Hürden abbauen und noch mehr Menschen ermutigen, in nachhaltige Energie zu investieren.
FAQ - Elektromobilität "Öffentliches Laden"
AC (Wechselstrom) wird im Stromnetz genutzt, Batterien benötigen jedoch DC (Gleichstrom). Niedrige Ladeleistungen (bis 43 kW) werden über den im Auto verbauten Gleichrichter umgewandelt. Für höhere Ladeleistungen (bis 350 kW) ist ein externer Gleichrichter in der Ladestation nötig, der direkt ans Mittelspannungsnetz angeschlossen wird.
Dein Fahrzeug kannst Du an allen öffentlichen Ladestationen in Emden und Umgebung laden. In der Stadt stehen 19 Ladestationen mit jeweils zwei Anschlüssen, darunter auch DC-Ladesäulen an der Score-Tankstelle Außenhafen, am Bahnhof und Flugplatz mit einer Ladeleistung von 50-150kW.
Zur Übersicht der Ladestationen
Verbinde Dein Auto mit dem Ladekabel und der Ladesäule. Mit der SWE Ladekarte oder per QR-Code startest Du den Ladevorgang. Ohne Tankkarte kannst Du einfach mit Kreditkarte oder PayPal bezahlen. Der Ladevorgang endet automatisch bei Vollladung oder nach Ablauf der gebuchten Zeit. Möchtest Du vorher stoppen, entriegle einfach Dein Auto. Keine Sorge, Dein Akku wird nicht überladen – das Lademanagement stoppt den Stromfluss automatisch, sobald der Akku voll ist.
Die Ladedauer hängt vom Fahrzeug und der Batteriekapazität ab:
Renault ZOE (22 kWh/41 kWh):
- 3,1 kW: 22 kWh = 7:20 h, 41 kWh = 13 h
- 11 kW: 22 kWh = 1:40 h, 41 kWh = 3:20 h
- 22 kW/Schnellladestation: 22 kWh = 0:54 h, 41 kWh = 1:40 h
BMW i3 (35,8 kWh):
- 3,1 kW: 12:30 h
- 11 kW: 3:20 h
- 22 kW: -
- Schnellladestation: 1:15 h
Tesla Model S (90 kWh):
- 3,1 kW: 40 h
- 11 kW: 8:30 h
- 22 kW: 6 h
- Supercharger: 0:30 h
Schnellladestationen und Supercharger bieten deutlich kürzere Ladezeiten, abhängig von der Batteriegröße.
Ja, Dein Fahrzeug kannst Du an allen öffentlichen Ladesäulen laden. Für AC-Ladesäulen benötigst Du den Typ-2-Stecker, der beim Autokauf dabei ist. Für DC-Ladesäulen wird ein CCS Combo 2 Stecker benötigt. Bezahlen kannst Du bequem mit Kreditkarte oder einer Stromtankkarte.
FAQ - Elektromobilität "Privates Laden"
Eine Wallbox ist eine Ladestation für Elektroautos, die an einer Wand oder auf eine Stele installiert wird und dient dem privatem Einsatz auf einem privaten Stellplatz, wie z.B. einer Garage oder Carport. Bei uns erhalten Sie verschiedene Modelle zum Kauf, die sich hinsichtlich Leistung und Technik unterscheiden.
Hier bestellst du Deine Wallbox
Dein Auto lässt sich zwar an einer Haushaltssteckdose laden, aber diese ist nicht für die hohe Dauerbelastung ausgelegt. Mit einer Leistung von 2,3 kW dauert das Laden etwa 10 Stunden – vergleichbar mit einem Wasserkocher, der 10 Stunden läuft. Das überlastet die Steckdose, erhitzt Kabel und Abzweigdosen und kann im schlimmsten Fall zu einem Kabelbrand führen, besonders bei älteren Installationen.
Eine Wallbox bietet hier Sicherheit und Komfort. Mit einer Ladeleistung von 11 bis 22 kW lädt sie dein Auto schneller und reduziert das Risiko von Überhitzung und Schäden. So ist dein Fahrzeug schnell und sicher wieder einsatzbereit.
Wenn zu viele Wallboxen in einer Straße an ein nicht dafür ausgelegtes Netz angeschlossen sind, kann es zu Überlastungen und Stromausfällen kommen. Dadurch steigt auch das Brandrisiko. Um dies zu vermeiden, ist eine Genehmigung erforderlich. So kann die Netzkapazität geplant genutzt und bei Bedarf ausgebaut werden. Zusätzlich muss geprüft werden, ob dein Haushaltsanschluss für eine Wallbox geeignet ist oder ob eine Erneuerung notwendig ist.
Leider nicht. Zuerst musst Du einen "Antrag zum Anschluss von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität" bei den Stadtwerken Emden einreichen. Dabei prüfen wir, ob Dein Hausanschluss für die Leistung einer Wallbox geeignet ist. Falls nötig, müssen Wand- oder Deckendurchbrüche für die Kabelverlegung vorgenommen oder sogar der Sicherungskasten erneuert werden. Sobald Du die Genehmigung erhalten hast, kann der Installateur die Wallbox anbringen. Wenn Du unsicher bist, welche Wallbox zu Dir passt, schreib uns gerne an emobil(at)stadtwerke-emden.de – wir beraten Dich gerne!
Bevor Du eine Wallbox installieren lässt, musst Du einen „Antrag zum Anschluss von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität“ bei den Stadtwerken Emden einreichen. Die Installation sollte ausschließlich von einem eingetragenen Elektroinstallateur in Deine Hausinstallation integriert werden.
Damit keine fremden Personen Deine Wallbox und Deinen Strom nutzen können, sollte sie für jeden Ladevorgang freigeschaltet werden. Je nach Technik funktioniert das über eine PIN, einen Chip oder RFID. Die SWE Stromtankkarte, die Du an öffentlichen Ladesäulen nutzt, ist jedoch nicht mit Deiner Wallbox kompatibel.
FAQ - Wärme Plus
Der Grundpreis deckt die Bereitstellung der Wärmedienstleistung durch die SWE ab und besteht aus zwei Elementen:
- Grundpreis GP1: Umfasst die Entsorgung der Altanlage, Bereitstellung und Vorhaltung der neuen Anlage (inklusive solarthermischer Anlagen), Serviceleistungen wie Schornsteinfeger, Reparaturen und Wartungen.
- Grundpreis GP2: Ein fester, verbrauchsunabhängiger Betrag, der die Kosten für die Leistungsbereitstellung und den allgemeinen Verwaltungsaufwand abdeckt.
Der Arbeitspreis (AP) ist je zur Hälfte an den Gas-Grundversorgungstarif der Stadtwerke Emden und den Wärmepreisindex gebunden. Dies sorgt für eine marktgerechte und gedämpfte Kostenentwicklung.
Ja, die Grundpreise 1 und 2 werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Der Arbeitspreis wird quartalsweise (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) angepasst. Die Basis für Preisänderungen bilden Preisindizes des Statistischen Bundesamtes, die über eine Preisgleitformel in die Kalkulation einfließen. Transparente Informationen findest Du auf unserer Homepage.
Die Anlagen werden einmal jährlich gemäß SWE- und herstellerseitigen Anforderungen durch den Installateur gewartet.
Ja, SWE übernimmt die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Abgas- und Abgaswegeprüfung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger.
Eine Kündigung ist frühestens nach Ablauf der Erstlaufzeit möglich. Bei einem Gebäudeverkauf besteht ein Sonderkündigungsrecht, wobei die Anlage entweder zum Sachzeitwert übernommen oder der bestehende Vertrag auf den neuen Eigentümer übertragen wird.
Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um fünf Jahre. Du profitierst weiterhin vom SWE-Service. Alternativ kannst Du den Vertrag kündigen und die Anlage zum Sachzeitwert übernehmen.
Der Sachzeitwert beschreibt den verbleibenden Wert der Anlage, abhängig vom ursprünglichen Neuwert, dem Alter sowie dem aktuellen Zustand der Anlage und ihrer Bauteile.
FAQ - Marktraumstellung
L-Gas (low caloric gas) hat einen niedrigeren Methan- und Energiegehalt als H-Gas (high caloric gas). L-Gas stammt vorwiegend aus deutschen und niederländischen Gasfeldern, während H-Gas größtenteils aus Norwegen und Russland importiert wird.
Die L-Gas-Vorkommen gehen kontinuierlich zurück und laufen bis 2030 aus. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, werden alle L-Gas-Gebiete schrittweise auf H-Gas umgestellt.
In Emden startet die Umstellung ab 2027. Der genaue Zeitplan richtet sich nach einem Kooperationsvertrag und dem Netzentwicklungsplan.
Das Erdgasnetz und die Geräte, die Erdgas nutzen, werden überprüft. Falls nötig, werden Gasdüsen ausgetauscht und Brenner neu eingestellt. Gewerbliche und industrielle Anlagen können weitere Anpassungen erfordern. Erdgasautos müssen nicht umgestellt werden, da sie sich automatisch anpassen.
Die Kosten trägt der Netzbetreiber – in Emden sind das die Stadtwerke Emden. Diese werden über eine Umlage auf alle Gasnetze in Deutschland verteilt und fließen in die Netzentgelte ein.
H-Gas hat einen höheren Energiegehalt und ist etwas teurer, dafür benötigst Du weniger Gas für die gleiche Energie. Die Heizkosten sollten sich dadurch kaum ändern.
Die Anpassung wird von zertifizierten Unternehmen durchgeführt. Meist ist nur ein Hausbesuch nötig. Manche Geräte können bereits vor der Umstellung angepasst werden, andere erst danach.
Nein, fast alle Erdgasheizungen und -geräte können problemlos angepasst werden. Deine Geräte funktionieren danach wie gewohnt.
Ja, Deine Erdgasversorgung bleibt vor, während und nach der Umstellung sicher und zuverlässig.
FAQ - Redispatch 2.0
Redispatch 2.0 bezeichnet die Steuerung von Stromerzeugungsanlagen zur Vermeidung von Netzengpässen. Ab dem 1. Oktober 2021 werden neben Großkraftwerken auch dezentrale Anlagen wie Wind- und Photovoltaikanlagen eingebunden. Der Prozess basiert auf dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0).
L-Gas-Vorkommen gehen zurück, was eine zuverlässige Koordination von Erzeugungsanlagen erforderlich macht. Redispatch 2.0 sorgt für ein einheitliches Verfahren und stabile Netzkapazitäten.
- Anlagen ab 100 kW Leistung.
- Steuerbare Anlagen unter 100 kW, die bereits in das Netzmanagement eingebunden sind.
- Neue Rollen:
- Einsatzverantwortlicher (EIV): Übermittelt Prognosen und Stammdaten.
- Betreiber technischer Ressourcen (BTR): Liefert Abrechnungsdaten.
- Neue Pflichten:
- Bereitstellung von Prognose-, Stamm- und Echtzeitdaten.
- Abwicklung der Ausfallabrechnung in elektronischem Format.
Vergütungen für entgangene Einspeisungen bleiben erhalten:
- Bei Direktvermarktung zahlt der Direktvermarkter die Ausfallvergütung.
- Ohne Direktvermarktung übernehmen wir die Kosten direkt.
Connect+ koordiniert die Weiterleitung von Redispatch-Daten an alle beteiligten Netzbetreiber, um Prozesse zu vereinfachen und den Datenaustausch effizienter zu gestalten.
Nutze unser Formular „Benennung des EIV“ im Downloadbereich und sende es per E-Mail an redispatch(at)stadtwerke-emden.de. Alternativ kannst Du das Formular per Post einreichen.
Die Teilnahme am Redispatch 2.0 ist verpflichtend. Ohne EIV/BTR kann Deine Anlage nicht in den Prozess integriert werden, was zu Einschränkungen bei der Einspeisung führen kann.
Üblicherweise wird die bestehende Steuerungstechnik weitergenutzt. Änderungen sind nur bei spezifischen Aufforderungen der Bundesnetzagentur erforderlich.
Ab Oktober 2021 erhältst Du automatisch monatliche Gutschriften für Ausfälle – schnell, unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand.
Unser Team unterstützt Dich gerne:
E-Mail:redispatch(at)stadtwerke-emden.de
FAQ - CO2-Kostenaufteilungsgesetz
Die Aufteilung soll Mieterinnen zum Energiesparen und Vermieterinnen zu energetischen Sanierungen anregen. Die Kosten werden entsprechend den Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten abgestuft getragen.
Die Aufteilung erfolgt nach einem Stufenmodell, das den energetischen Zustand des Gebäudes berücksichtigt. Je schlechter die Energieeffizienz, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters.
Bezieht der Vermieter die Energie und stellt sie den Mieter*innen in Rechnung, ist er für die korrekte Aufteilung der CO₂-Kosten verantwortlich.
Bezieht der Mieter die Energie direkt vom Versorger, muss der Vermieter die CO₂-Kosten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erstatten.
Für Nichtwohngebäude gilt zunächst eine Pauschalregelung: Mieter und Vermieter tragen die CO₂-Kosten jeweils zur Hälfte. Im Rahmen der Vertragsautonomie kann eine andere Aufteilung vereinbart werden, beispielsweise über die Mietkosten.
Die CO₂-Kosten werden auf der Heizkostenabrechnung ausgewiesen. Sie basieren auf dem Brennstoffverbrauch und dem aktuellen CO₂-Preis.
Die Berechnung erfolgt anhand des Brennstoffverbrauchs, des Emissionsfaktors des Brennstoffs und des aktuellen CO₂-Preises.
FAQ - Neuregelung §14a EnWG
Für Dich als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, die vor dem 01.01.2024 errichtet und in Betrieb genommen wurde, ändert sich zunächst nichts. Diese Anlagen haben Bestandsschutz.
Ausnahmen:
- Anlagen, die bereits als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG angemeldet sind, müssen bis Ende 2028 in das neue 14a-Modell überführt werden.
- (Nacht-)Speicherheizungen genießen dauerhaften Bestandsschutz.
Ob Deine Anlage einen bestehenden § 14a-Vertrag hat, kannst Du Deinem Stromliefervertrag entnehmen. Die Stadtwerke Emden informieren Dich rechtzeitig über notwendige Schritte.
Eine eingetragene Elektrofachkraft ist erforderlich, da nur sie die Umsetzung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und der Technischen Mindestanforderungen (TMA) sicherstellen kann.
Aufgaben der Elektrofachkraft:
- Gewährleistung, dass alle technischen Anforderungen eingehalten werden.
- Bestätigung der Einhaltung dieser Vorgaben im Kundenportal (KuPo).
Damit wird sichergestellt, dass die Voraussetzungen für die Steuerfähigkeit Deiner Verbrauchseinrichtung erfüllt sind.
Die Elektrifizierung von Wärme- und Verkehrssektor ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Der steigende Einsatz von Wärmepumpen, Elektrofahrzeugen und Batteriespeichern führt jedoch zu hohen Bezugsleistungen in den Niederspannungsnetzen, oft mit einer höheren Gleichzeitigkeit als bei herkömmlichen Verbrauchern.
Herausforderungen:
- Höhere Belastungen der Verteilnetze durch gleichzeitige Nutzung von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen.
- Risiken von Überlastungen, die die Versorgungssicherheit gefährden könnten.
Lösungsansatz:
Viele dieser Geräte sind steuerbar und können bei hoher Netzbelastung ihre Leistung vorübergehend reduzieren – ohne spürbaren Komfortverlust für die Nutzer*innen.
Die vorausschauende Modernisierung der Verteilnetze bleibt unerlässlich, reicht jedoch allein nicht aus. Deshalb ermöglicht die Steuerung durch den Verteilnetzbetreiber eine schnelle Integration dieser Verbraucher und verhindert lokale Überlastungen. So bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet, und Verzögerungen beim Anschluss neuer Geräte können vermieden werden.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE), die bis zum 31.12.2023 in Betrieb genommen wurden und keinen § 14a-Vertrag haben, genießen Bestandsschutz und werden nicht in die 14a-Neuregelung überführt.
Freiwilliger Wechsel möglich:
Ein Wechsel in die neue Regelung ist auf Kundenwunsch möglich, kann jedoch nach Abschluss nicht rückgängig gemacht werden.
Tipp:
Sprich mit Deiner Elektrofachkraft, um Dich umfassend beraten zu lassen, bevor Du Dich für einen Wechsel entscheidest.
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme:
Alle § 14a-Geräte, die ab Januar 2024 in Betrieb genommen werden, müssen nach den Technischen Mindestanforderungen (TMA) errichtet werden. Sie müssen steuerbar sein und fallen damit unter die Neuregelung des § 14a EnWG.
Wenn Deine steuerbare Verbrauchseinrichtung eine Leistung von mindestens 4,2 kW hat und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, unterliegt sie den Regelungen des § 14a EnWG.
Deine Vorteile:
- Anspruch auf reduzierte Netzentgelte.
- Du kannst zwischen einem jährlichen pauschalen Rabatt (€/Jahr) oder einem Rabatt auf den Arbeitspreis (Ct./kWh) wählen.
Voraussetzung:
Deine Elektroinstallation und Anlagen müssen den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den Technischen Mindestanforderungen (TMA) der Stadtwerke Emden entsprechen.
Tipp:
Lass Dich von Deinem Elektrofachbetrieb beraten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
In der Regel nicht. Ein zusätzlicher Stromzähler ist nur notwendig, wenn Du den prozentualen Rabatt auf den Arbeitspreis des Netzentgeltes (Modul 2) in Anspruch nehmen möchtest.
Tipp:
Sprich mit Deinem Elektrofachbetrieb, um zu klären, ob ein zusätzlicher Zähler für Dich sinnvoll ist.
Zu den Mehrkosten zählen die Kosten für den Installateur. Dieser rüstet Deine Verbrauchseinrichtung auf die neuen Anforderungen nach § 14a EnWG um und schließt sie an (z. B. Verlegung einer Steuerleitung in den Zählerschrank).
Falls nötig, kann der Einbau von Steuertechnik erforderlich sein, um die Technischen Mindestanforderungen zu erfüllen. Auch hierfür können zusätzliche Kosten anfallen.
Tipp:
Lass Dich von Deiner Elektrofachkraft beraten, um einen genauen Überblick über die möglichen Kosten zu erhalten.
FAQ - Wärmewende
Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme machen etwa die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland aus und sind damit zentral für den Klimaschutz. Die Wärmewende zielt darauf ab, den Energieverbrauch im Wärmebereich zu reduzieren und die Wärmeversorgung treibhausgasneutral und unabhängig von fossilen Energieträgern zu gestalten.
Effiziente Technologien für die Wärmewende:
Von Wärmepumpen und Holzpellet-Heizungen in Einfamilienhäusern über biogasbetriebene Blockheizkraftwerke für Mehrfamilienhäuser bis hin zu Wärmenetzen für ganze Stadtviertel, die Solarthermie, Erdwärme, Abwärme oder Biomasse nutzen – es gibt zahlreiche bewährte Lösungen, die erneuerbare Energien effektiv einsetzen.
Die Wärmewende vereint Maßnahmen zur Energieeinsparung und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien für eine nachhaltige Wärmeversorgung.
Warum ist eine kommunale Wärmeplanung wichtig?
Die Wärmewende erfordert eine strategische Planung, da fast die Hälfte des Wärmeenergiebedarfs in Deutschland auf Privathaushalte entfällt. Aber auch kommunale Gebäude und Gewerbeobjekte spielen eine entscheidende Rolle.
Eine kommunale Wärmeplanung sorgt für ein abgestimmtes Vorgehen aller beteiligten Akteure – wie Hausbesitzer, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorger und die Kommunalverwaltung. Ohne eine klare Abstimmung fehlt oft die Orientierung für Investitionsentscheidungen und Handlungen.
Vorteile der kommunalen Wärmeplanung:
- Sie bietet eine strategische Übersicht über Optionen zur Wärmeversorgung.
- Maßnahmen für Stadtteile, Quartiere und Einzelgebäude werden gezielt abgeleitet.
- Die Wärmewende wird durch Lösungen wie Wärmepumpen im Bestand oder den Ausbau von Wärmenetzen gezielt vorangetrieben.
Mit einer klaren Planung können Kommunen die Wärmewende effektiv steuern und nachhaltige Wärmeversorgungslösungen umsetzen.
Die Stadtwerke Emden wurden von der Stadt mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Dieser Prozess umfasst fünf zentrale Schritte:
1. Bestandsanalyse (Ist-Zustand)
Zunächst wird der gesamte Gebäudebestand im Stadtgebiet untersucht:
- Welche Gebäudetypen und Baujahre gibt es?
- Wie sieht die aktuelle Wärmeversorgung aus (z. B. Heizungsarten)?
- Wie hoch ist der jährliche Energieverbrauch (Erdgas, Strom, Heizöl)?
- Welche Treibhausgas-Emissionen entstehen durch die Wärmeversorgung?
2. Potenzialanalyse
Anschließend wird analysiert, wie der Wärmebedarf gesenkt werden kann und welche regenerativen Alternativen vor Ort verfügbar sind.
Mögliche Optionen:
- Geothermie (Erdwärme)
- Solarthermie (Wärme aus Sonnenenergie)
- Abwärme (z. B. aus industriellen Prozessen)
Diese Analyse identifiziert Gebiete, die sich für zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung eignen.
3. Zielszenarien
Basierend auf den Ergebnissen aus der Bestands- und Potenzialanalyse werden Zukunftsszenarien entwickelt:
- Szenario 2030: Zwischenziel auf dem Weg zur Klimaneutralität.
- Szenario 2045: Treibhausgasneutrale Wärmeversorgung.
Die Stadt Emden möchte die Treibhausgasneutralität bereits bis 2040 erreichen und beschleunigt dafür die Klimaschutzmaßnahmen.
4. Handlungsstrategie
Auf Grundlage der bisherigen Analysen wird eine konkrete Strategie für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet:
- Wie kann der Wärmebedarf gesenkt werden?
- Was ist erforderlich, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu ermöglichen?
Die Strategie enthält erste Maßnahmen, die direkt nach Abschluss der Planung umgesetzt werden sollen.
5. Monitoring und Fortschreibung
Der Wärmeplan wird alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf an neue Entwicklungen angepasst.
Mit diesen Schritten wird Emden auf eine nachhaltige und zukunftsfähige Wärmeversorgung ausgerichtet.
Die kommunale Wärmeplanung basiert auf zwei wesentlichen gesetzlichen Regelungen:
- Bundesgesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze
Dieses Gesetz wurde am 15. Dezember 2023 beschlossen und bietet den rechtlichen Rahmen für die Wärmeplanung und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen in Deutschland. - Niedersächsisches Klimaschutzgesetz
Bereits im Juni 2022 wurden im § 20 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes Pflichten und Vorgaben zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung aufgenommen.
Weiterführende Informationen findest Du in den entsprechenden Gesetzesdokumenten.
Die kommunale Wärmeplanung führt zu einer Wärmewendestrategie (Wärmeplan) für das gesamte Stadtgebiet. Dieser Plan enthält mindestens fünf konkrete Maßnahmen, die von der Kommunalverwaltung umgesetzt werden sollen, um die Wärmewende voranzutreiben.
Zusätzlich zeigt der Wärmeplan Gebäudeeigentümer*innen, welche Bereiche der Stadt für dezentrale Wärmeversorgung (z. B. Wärmepumpen) oder zentrale Wärmeversorgung (z. B. Wärmenetze) geeignet sind.
Digitaler Zwilling:
Ein digitales, datenbasiertes Abbild der Stadt wird erstellt, das den aktuellen Zustand und Szenarien für die Zukunft im Wärmekataster darstellt. Dieses Kataster wird den Bürger*innen online als interaktive Karte zur Verfügung stehen. Dort können Informationen zu:
- Potenzialen für erneuerbare Energien
- Eignungsgebieten für Wärmenetze
- und weiteren Ergebnissen eingesehen werden.
Wichtig: Es besteht keine Verpflichtung, eine bestimmte Heizungsart einzubauen. Der Wärmeplan dient als Orientierung und Entscheidungshilfe.
Die kommunale Wärmeplanung ist in Niedersachsen durch das Niedersächsische Klimaschutzgesetz (NKlimaG) geregelt. § 20 des Gesetzes legt fest, dass Ober- und Mittelzentren wie die Stadt Emden die Planung bis zum 31. Dezember 2026 abschließen müssen.
Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) setzt für Kommunen mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern eine Frist bis zum 30. Juni 2028.
Die Stadt Emden hat gemeinsam mit den Stadtwerken Emden im Frühjahr 2024 mit der Planung begonnen. Dank der bereits guten Datenlage wird die Fertigstellung voraussichtlich bis zum Frühjahr 2025 erfolgen.
Nach Abschluss muss der Wärmeplan laut NKlimaG alle fünf Jahre aktualisiert werden, um neue Entwicklungen und Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 20 Absatz 1 NKlimaG).
Die Erstellung eines Wärmeplans ist anspruchsvoll und mit mehreren Herausforderungen verbunden:
- Koordination vieler Akteure:
An der Planung sind zahlreiche Stakeholder beteiligt, wie Hausbesitzer*innen, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorger und die Kommunalverwaltung. Die Ansprache und Abstimmung dieser Akteure ist aufwendig. - Datenbeschaffung und -aufbereitung:
Für die Analysen müssen Daten von verschiedenen Stellen angefordert werden. Diese liegen oft in unterschiedlichen Formaten und Qualitäten vor, was die Zusammenführung und Aufbereitung zeitintensiv macht. - Unterstützung durch Dienstleister:
Die komplexe Erstellung eines Wärmeplans erfordert häufig die Begleitung durch Fachplanungsbüros. Aufgrund der hohen Nachfrage nach solchen Dienstleistungen kann es jedoch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Diese Faktoren machen die kommunale Wärmeplanung zu einem umfassenden und vielschichtigen Prozess.
Der kommunale Wärmeplan beantwortet nicht die Frage, wer ein Wärmenetz zu welchen Konditionenwann und wo baut.
Mit der Fertigstellung des Plans, beispielsweise im Frühjahr 2025, wird lediglich festgelegt, welche Gebiete für zentrale Wärmeversorgung (z. B. Wärmenetze) oder dezentrale Wärmeversorgung (z. B. Wärmepumpen, Pelletöfen) geeignet sind.
Wichtig:
Die detaillierte Planung, Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgen erst nach Abschluss der Wärmeplanung. Bis Wärmenetze tatsächlich gebaut und in Betrieb genommen werden, kann daher noch einige Zeit vergehen.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Fachplanung, über deren Ergebnisse Bürger*innen rechtzeitig informiert werden. Vor der endgültigen Beschlussfassung durch den Rat gibt es die Möglichkeit, Stellungnahmen, Anregungen und Änderungswünsche zum Entwurf des Wärmeplans einzubringen.
Einbindungsmöglichkeiten:
- Über den Wärmekataster („Digitaler Zwilling“) können Bürger*innen Informationen zu Eignungsgebieten und Ergebnissen der Wärmeplanung einsehen. Sobald der Kataster fertiggestellt ist, wird er über die bekannten Kanäle von Stadtwerken und Stadt veröffentlicht.
- Informationsveranstaltungen zum Thema Wärmewende bieten Hintergrundwissen und Einblicke in den aktuellen Stand der Planung.
Zusätzliche Bürgerbeteiligungen hängen von den jeweils definierten Maßnahmen ab. Die Form und Intensität dieser Beteiligungen wird im Rahmen der Maßnahmenumsetzung entschieden.
Ein Wärmenetz bezeichnet die leitungsgebundene Wärmeversorgung von Gebäuden. Über isolierte, meist erdverlegte Rohrleitungen wird Wärme für Raumheizung und häufig auch Warmwasser direkt in angeschlossene Gebäude geliefert. Im versorgten Haus wird keine eigene Heizanlage benötigt, da die Wärme über eine Hausübergabestation ins Gebäude geleitet wird.
Nahwärme vs. Fernwärme:
Es gibt keine gesetzliche Unterscheidung zwischen Nah- und Fernwärme.
- Nahwärmenetze: Kleinere Netze, die wenige Haushalte versorgen.
- Fernwärmenetze: Größere Netze mit mehr angeschlossenen Haushalten.
Wie wird die Wärme erzeugt?
- Ältere Wärmenetze: Häufig noch mit Erdgas betrieben.
- Neue Wärmenetze: Müssen treibhausgasneutral sein, z. B. durch erneuerbare Energien wie Geothermie oder nicht vermeidbare Abwärme aus der Industrie.
Wärmenetze bieten eine zentrale und oft klimafreundliche Alternative zu individuellen Heizsystemen.
Die kommunale Wärmeplanung ermittelt, in welchen Gebieten von Emden Wärmenetze grundsätzlich möglich und geeignet sind. Ob eine bestimmte Straße angeschlossen wird, kann voraussichtlich erst nach Vorlage der Ergebnisse der Wärmeplanung im Jahr 2025 beantwortet werden.
Wenn die Planung zeigt, dass ein Wärmenetz in einem bestimmten Stadtgebiet sinnvoll wäre, werden anschließend vertiefende Analysen, wie Machbarkeitsstudien, durchgeführt. Diese prüfen im Detail die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Wärmenetzes.
Ein neuer Netzbau oder eine Erweiterung bestehender Netze erfolgt durch die Stadtwerke Emden, sofern die Analysen positiv ausfallen. Wichtig ist, dass sich in dem Gebiet ausreichend Haushalte an das Wärmenetz anschließen, damit das Projekt wirtschaftlich umgesetzt werden kann.
Fazit:
Ob und wann eine konkrete Straße an ein Wärmenetz angeschlossen wird, lässt sich aktuell noch nicht sicher sagen.
Beim Anschluss an ein Wärmenetz fallen verschiedene Kosten für Gebäudeeigentümer*innen an. Dazu gehören:
- Entsorgung der alten Heizungsanlage
- Anschluss an das Wärmenetz
- Installation der Wärmeübergabestation
Die genauen Kosten pro Kilowattstunde hängen von mehreren Faktoren ab, wie beispielsweise der Anschlussquote der Verbraucher*innen in Deinem Gebiet. Eine hohe Anschlussquote kann die Wirtschaftlichkeit und damit auch die Kosten positiv beeinflussen.
In Emden betreiben die Stadtwerke derzeit vier kleinere Nahwärmenetze.
Im Rahmen der Wärmeplanung wird geprüft, wie diese Netze erweitert und auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt werden können. Ziel ist es, auch bei bestehenden Netzen die Klimafreundlichkeit weiter voranzutreiben.
Wenn Dein Gebäude nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann, gibt es verschiedene technische Alternativen, die je nach Gebäudetyp und Dämmstandard infrage kommen:
- Wärmepumpen: Besonders effizient und ideal für gut gedämmte Gebäude.
- Hybridheizungen: Kombination aus Wärmepumpe und einem Spitzenlasterzeuger (z. B. Gas- oder Ölkessel).
- Kombinationslösungen: Kombinationen wie Biomasseheizungen (z. B. Holzpelletöfen) mit einer Solaranlage.
- Biomasseheizungen: Eigenständige Lösungen mit Holzpellets oder Hackschnitzeln.
- Stromdirektheizungen: In sehr gut gedämmten Gebäuden können Infrarotheizungen eine Option sein.
Die Wahl der passenden Alternative hängt von Deinem Gebäude, Deinem Energiebedarf und Deinen individuellen Anforderungen ab.
Aktuell kannst Du Deine Öl- oder Gasheizung ohne Einschränkungen weiter nutzen. Reparaturen sind ebenfalls weiterhin möglich.
Wichtig zu beachten:
- Bis 2045 muss Deine Heizung treibhausgasneutral betrieben werden.
- Da die durchschnittliche Lebensdauer eines Heizungskessels etwa 18 Jahre beträgt, wird ein Austausch bis spätestens 2045 in den meisten Fällen notwendig sein.
- Es ist wahrscheinlich, dass das heutige Gasnetz bis dahin stillgelegt wird. Sollte das geschehen, muss eine Gasheizung gegebenenfalls durch eine alternative Lösung ersetzt werden.
Langfristig lohnt es sich, frühzeitig über klimafreundliche Alternativen nachzudenken.
Ja, eine kaputte Heizung darf weiterhin ohne zusätzliche Anforderungen repariert werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlaubt Übergangslösungen, wenn Deine Gas- oder Ölheizung irreparabel defekt ist. Möglich ist beispielsweise der Einbau einer gebrauchten Gasheizung oder einer Miet-Gasheizung als vorübergehender Ersatz.
Übergangsfristen:
- 5 Jahre: Standardfrist für den Umstieg auf eine Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie.
- Bis zu 13 Jahre: Für Gasetagenheizungen unter bestimmten Voraussetzungen.
- 10 Jahre: Falls ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich und zugesagt ist.
Nach Ablauf der Übergangsfrist muss auf eine klimafreundliche Heizung umgestellt werden.
Unser Tipp:
Sprich uns gerne an, um im Einzelfall die beste Übergangslösung für Dich zu finden. Weitere Informationen findest Du hier.