

Wärmewende und kommunale Wärmeplanung
Häufige Fragen zur Wärmewende
Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme machen etwa die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland aus und sind damit zentral für den Klimaschutz. Die Wärmewende zielt darauf ab, den Energieverbrauch im Wärmebereich zu reduzieren und die Wärmeversorgung treibhausgasneutral und unabhängig von fossilen Energieträgern zu gestalten.
Effiziente Technologien für die Wärmewende:
Von Wärmepumpen und Holzpellet-Heizungen in Einfamilienhäusern über biogasbetriebene Blockheizkraftwerke für Mehrfamilienhäuser bis hin zu Wärmenetzen für ganze Stadtviertel, die Solarthermie, Erdwärme, Abwärme oder Biomasse nutzen – es gibt zahlreiche bewährte Lösungen, die erneuerbare Energien effektiv einsetzen.
Die Wärmewende vereint Maßnahmen zur Energieeinsparung und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien für eine nachhaltige Wärmeversorgung.
Warum ist eine kommunale Wärmeplanung wichtig?
Die Wärmewende erfordert eine strategische Planung, da fast die Hälfte des Wärmeenergiebedarfs in Deutschland auf Privathaushalte entfällt. Aber auch kommunale Gebäude und Gewerbeobjekte spielen eine entscheidende Rolle.
Eine kommunale Wärmeplanung sorgt für ein abgestimmtes Vorgehen aller beteiligten Akteure – wie Hausbesitzer, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorger und die Kommunalverwaltung. Ohne eine klare Abstimmung fehlt oft die Orientierung für Investitionsentscheidungen und Handlungen.
Vorteile der kommunalen Wärmeplanung:
- Sie bietet eine strategische Übersicht über Optionen zur Wärmeversorgung.
- Maßnahmen für Stadtteile, Quartiere und Einzelgebäude werden gezielt abgeleitet.
- Die Wärmewende wird durch Lösungen wie Wärmepumpen im Bestand oder den Ausbau von Wärmenetzen gezielt vorangetrieben.
Mit einer klaren Planung können Kommunen die Wärmewende effektiv steuern und nachhaltige Wärmeversorgungslösungen umsetzen.
Die Stadtwerke Emden wurden von der Stadt mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Dieser Prozess umfasst fünf zentrale Schritte:
1. Bestandsanalyse (Ist-Zustand)
Zunächst wird der gesamte Gebäudebestand im Stadtgebiet untersucht:
- Welche Gebäudetypen und Baujahre gibt es?
- Wie sieht die aktuelle Wärmeversorgung aus (z. B. Heizungsarten)?
- Wie hoch ist der jährliche Energieverbrauch (Erdgas, Strom, Heizöl)?
- Welche Treibhausgas-Emissionen entstehen durch die Wärmeversorgung?
2. Potenzialanalyse
Anschließend wird analysiert, wie der Wärmebedarf gesenkt werden kann und welche regenerativen Alternativen vor Ort verfügbar sind.
Mögliche Optionen:
- Geothermie (Erdwärme)
- Solarthermie (Wärme aus Sonnenenergie)
- Abwärme (z. B. aus industriellen Prozessen)
Diese Analyse identifiziert Gebiete, die sich für zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung eignen.
3. Zielszenarien
Basierend auf den Ergebnissen aus der Bestands- und Potenzialanalyse werden Zukunftsszenarien entwickelt:
- Szenario 2030: Zwischenziel auf dem Weg zur Klimaneutralität.
- Szenario 2045: Treibhausgasneutrale Wärmeversorgung.
Die Stadt Emden möchte die Treibhausgasneutralität bereits bis 2040 erreichen und beschleunigt dafür die Klimaschutzmaßnahmen.
4. Handlungsstrategie
Auf Grundlage der bisherigen Analysen wird eine konkrete Strategie für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet:
- Wie kann der Wärmebedarf gesenkt werden?
- Was ist erforderlich, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu ermöglichen?
Die Strategie enthält erste Maßnahmen, die direkt nach Abschluss der Planung umgesetzt werden sollen.
5. Monitoring und Fortschreibung
Der Wärmeplan wird alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf an neue Entwicklungen angepasst.
Mit diesen Schritten wird Emden auf eine nachhaltige und zukunftsfähige Wärmeversorgung ausgerichtet.
Die kommunale Wärmeplanung basiert auf zwei wesentlichen gesetzlichen Regelungen:
- Bundesgesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze
Dieses Gesetz wurde am 15. Dezember 2023 beschlossen und bietet den rechtlichen Rahmen für die Wärmeplanung und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen in Deutschland. - Niedersächsisches Klimaschutzgesetz
Bereits im Juni 2022 wurden im § 20 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes Pflichten und Vorgaben zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung aufgenommen.
Weiterführende Informationen findest Du in den entsprechenden Gesetzesdokumenten.
Die kommunale Wärmeplanung führt zu einer Wärmewendestrategie (Wärmeplan) für das gesamte Stadtgebiet. Dieser Plan enthält mindestens fünf konkrete Maßnahmen, die von der Kommunalverwaltung umgesetzt werden sollen, um die Wärmewende voranzutreiben.
Zusätzlich zeigt der Wärmeplan Gebäudeeigentümer*innen, welche Bereiche der Stadt für dezentrale Wärmeversorgung (z. B. Wärmepumpen) oder zentrale Wärmeversorgung (z. B. Wärmenetze) geeignet sind.
Digitaler Zwilling:
Ein digitales, datenbasiertes Abbild der Stadt wird erstellt, das den aktuellen Zustand und Szenarien für die Zukunft im Wärmekataster darstellt. Dieses Kataster wird den Bürger*innen online als interaktive Karte zur Verfügung stehen. Dort können Informationen zu:
- Potenzialen für erneuerbare Energien
- Eignungsgebieten für Wärmenetze
- und weiteren Ergebnissen eingesehen werden.
Wichtig: Es besteht keine Verpflichtung, eine bestimmte Heizungsart einzubauen. Der Wärmeplan dient als Orientierung und Entscheidungshilfe.
Die kommunale Wärmeplanung ist in Niedersachsen durch das Niedersächsische Klimaschutzgesetz (NKlimaG) geregelt. § 20 des Gesetzes legt fest, dass Ober- und Mittelzentren wie die Stadt Emden die Planung bis zum 31. Dezember 2026 abschließen müssen.
Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) setzt für Kommunen mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern eine Frist bis zum 30. Juni 2028.
Die Stadt Emden hat gemeinsam mit den Stadtwerken Emden im Frühjahr 2024 mit der Planung begonnen. Dank der bereits guten Datenlage wird die Fertigstellung voraussichtlich bis zum Frühjahr 2025 erfolgen.
Nach Abschluss muss der Wärmeplan laut NKlimaG alle fünf Jahre aktualisiert werden, um neue Entwicklungen und Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 20 Absatz 1 NKlimaG).
Die Erstellung eines Wärmeplans ist anspruchsvoll und mit mehreren Herausforderungen verbunden:
- Koordination vieler Akteure:
An der Planung sind zahlreiche Stakeholder beteiligt, wie Hausbesitzer*innen, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorger und die Kommunalverwaltung. Die Ansprache und Abstimmung dieser Akteure ist aufwendig. - Datenbeschaffung und -aufbereitung:
Für die Analysen müssen Daten von verschiedenen Stellen angefordert werden. Diese liegen oft in unterschiedlichen Formaten und Qualitäten vor, was die Zusammenführung und Aufbereitung zeitintensiv macht. - Unterstützung durch Dienstleister:
Die komplexe Erstellung eines Wärmeplans erfordert häufig die Begleitung durch Fachplanungsbüros. Aufgrund der hohen Nachfrage nach solchen Dienstleistungen kann es jedoch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Diese Faktoren machen die kommunale Wärmeplanung zu einem umfassenden und vielschichtigen Prozess.
Der kommunale Wärmeplan beantwortet nicht die Frage, wer ein Wärmenetz zu welchen Konditionenwann und wo baut.
Mit der Fertigstellung des Plans, beispielsweise im Frühjahr 2025, wird lediglich festgelegt, welche Gebiete für zentrale Wärmeversorgung (z. B. Wärmenetze) oder dezentrale Wärmeversorgung (z. B. Wärmepumpen, Pelletöfen) geeignet sind.
Wichtig:
Die detaillierte Planung, Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgen erst nach Abschluss der Wärmeplanung. Bis Wärmenetze tatsächlich gebaut und in Betrieb genommen werden, kann daher noch einige Zeit vergehen.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Fachplanung, über deren Ergebnisse Bürger*innen rechtzeitig informiert werden. Vor der endgültigen Beschlussfassung durch den Rat gibt es die Möglichkeit, Stellungnahmen, Anregungen und Änderungswünsche zum Entwurf des Wärmeplans einzubringen.
Einbindungsmöglichkeiten:
- Über den Wärmekataster („Digitaler Zwilling“) können Bürger*innen Informationen zu Eignungsgebieten und Ergebnissen der Wärmeplanung einsehen. Sobald der Kataster fertiggestellt ist, wird er über die bekannten Kanäle von Stadtwerken und Stadt veröffentlicht.
- Informationsveranstaltungen zum Thema Wärmewende bieten Hintergrundwissen und Einblicke in den aktuellen Stand der Planung.
Zusätzliche Bürgerbeteiligungen hängen von den jeweils definierten Maßnahmen ab. Die Form und Intensität dieser Beteiligungen wird im Rahmen der Maßnahmenumsetzung entschieden.
Ein Wärmenetz bezeichnet die leitungsgebundene Wärmeversorgung von Gebäuden. Über isolierte, meist erdverlegte Rohrleitungen wird Wärme für Raumheizung und häufig auch Warmwasser direkt in angeschlossene Gebäude geliefert. Im versorgten Haus wird keine eigene Heizanlage benötigt, da die Wärme über eine Hausübergabestation ins Gebäude geleitet wird.
Nahwärme vs. Fernwärme:
Es gibt keine gesetzliche Unterscheidung zwischen Nah- und Fernwärme.
- Nahwärmenetze: Kleinere Netze, die wenige Haushalte versorgen.
- Fernwärmenetze: Größere Netze mit mehr angeschlossenen Haushalten.
Wie wird die Wärme erzeugt?
- Ältere Wärmenetze: Häufig noch mit Erdgas betrieben.
- Neue Wärmenetze: Müssen treibhausgasneutral sein, z. B. durch erneuerbare Energien wie Geothermie oder nicht vermeidbare Abwärme aus der Industrie.
Wärmenetze bieten eine zentrale und oft klimafreundliche Alternative zu individuellen Heizsystemen.
Die kommunale Wärmeplanung ermittelt, in welchen Gebieten von Emden Wärmenetze grundsätzlich möglich und geeignet sind. Ob eine bestimmte Straße angeschlossen wird, kann voraussichtlich erst nach Vorlage der Ergebnisse der Wärmeplanung im Jahr 2025 beantwortet werden.
Wenn die Planung zeigt, dass ein Wärmenetz in einem bestimmten Stadtgebiet sinnvoll wäre, werden anschließend vertiefende Analysen, wie Machbarkeitsstudien, durchgeführt. Diese prüfen im Detail die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Wärmenetzes.
Ein neuer Netzbau oder eine Erweiterung bestehender Netze erfolgt durch die Stadtwerke Emden, sofern die Analysen positiv ausfallen. Wichtig ist, dass sich in dem Gebiet ausreichend Haushalte an das Wärmenetz anschließen, damit das Projekt wirtschaftlich umgesetzt werden kann.
Fazit:
Ob und wann eine konkrete Straße an ein Wärmenetz angeschlossen wird, lässt sich aktuell noch nicht sicher sagen.
Beim Anschluss an ein Wärmenetz fallen verschiedene Kosten für Gebäudeeigentümer*innen an. Dazu gehören:
- Entsorgung der alten Heizungsanlage
- Anschluss an das Wärmenetz
- Installation der Wärmeübergabestation
Die genauen Kosten pro Kilowattstunde hängen von mehreren Faktoren ab, wie beispielsweise der Anschlussquote der Verbraucher*innen in Deinem Gebiet. Eine hohe Anschlussquote kann die Wirtschaftlichkeit und damit auch die Kosten positiv beeinflussen.
In Emden betreiben die Stadtwerke derzeit vier kleinere Nahwärmenetze.
Im Rahmen der Wärmeplanung wird geprüft, wie diese Netze erweitert und auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt werden können. Ziel ist es, auch bei bestehenden Netzen die Klimafreundlichkeit weiter voranzutreiben.
Wenn Dein Gebäude nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann, gibt es verschiedene technische Alternativen, die je nach Gebäudetyp und Dämmstandard infrage kommen:
- Wärmepumpen: Besonders effizient und ideal für gut gedämmte Gebäude.
- Hybridheizungen: Kombination aus Wärmepumpe und einem Spitzenlasterzeuger (z. B. Gas- oder Ölkessel).
- Kombinationslösungen: Kombinationen wie Biomasseheizungen (z. B. Holzpelletöfen) mit einer Solaranlage.
- Biomasseheizungen: Eigenständige Lösungen mit Holzpellets oder Hackschnitzeln.
- Stromdirektheizungen: In sehr gut gedämmten Gebäuden können Infrarotheizungen eine Option sein.
Die Wahl der passenden Alternative hängt von Deinem Gebäude, Deinem Energiebedarf und Deinen individuellen Anforderungen ab.
Aktuell kannst Du Deine Öl- oder Gasheizung ohne Einschränkungen weiter nutzen. Reparaturen sind ebenfalls weiterhin möglich.
Wichtig zu beachten:
- Bis 2045 muss Deine Heizung treibhausgasneutral betrieben werden.
- Da die durchschnittliche Lebensdauer eines Heizungskessels etwa 18 Jahre beträgt, wird ein Austausch bis spätestens 2045 in den meisten Fällen notwendig sein.
- Es ist wahrscheinlich, dass das heutige Gasnetz bis dahin stillgelegt wird. Sollte das geschehen, muss eine Gasheizung gegebenenfalls durch eine alternative Lösung ersetzt werden.
Langfristig lohnt es sich, frühzeitig über klimafreundliche Alternativen nachzudenken.
Ja, eine kaputte Heizung darf weiterhin ohne zusätzliche Anforderungen repariert werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlaubt Übergangslösungen, wenn Deine Gas- oder Ölheizung irreparabel defekt ist. Möglich ist beispielsweise der Einbau einer gebrauchten Gasheizung oder einer Miet-Gasheizung als vorübergehender Ersatz.
Übergangsfristen:
- 5 Jahre: Standardfrist für den Umstieg auf eine Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie.
- Bis zu 13 Jahre: Für Gasetagenheizungen unter bestimmten Voraussetzungen.
- 10 Jahre: Falls ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich und zugesagt ist.
Nach Ablauf der Übergangsfrist muss auf eine klimafreundliche Heizung umgestellt werden.
Unser Tipp:
Sprich uns gerne an, um im Einzelfall die beste Übergangslösung für Dich zu finden. Weitere Informationen findest Du hier.
