Frist für EEG- und KWK-Anlagen
Bis zum 31.01.2021 müssen Besitzer von EEG- und KWK-Anlagen diese im Marktstammdatenregister registriert haben.
Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine Registrierung erfolgt sind wir vom Gesetzgeber angehalten, die Abschlagszahlungen einzustellen.
Dieser Hinweis gilt für Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden.
Unter folgendem Link können Sie Ihre Registrierung vornehmen:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Viele Grüße
Ihre Stadtwerke Emden