Zahlungsrückstände - Was tun?

Es steht außer Frage, dass Rechnungen und Abschlagsbeträge grundsätzlich pünktlich zu zahlen sind. Sollten Sie jedoch in eine missliche Lage geraten, sprechen Sie uns frühzeitig an.

So gewähren wir nach individuellen Prüfungen, ggf. Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen.

Vertrauen Sie sich uns an, denn nur so haben wir die Möglichkeit, gemeinsam eine Lösung zu finden. Vermeiden Sie durch Nachlässigkeit kostenpflichtige Maßnahmen, die nicht zuletzt mit Unannehmlichkeiten, wie zum Beispiel einer Versorgungseinstellung, verbunden wäre.

Sprechen Sie uns an...

Hinweis - Schon Registriert?

In unserem Kundenportal können Sie Ihre Rechnungen einsehen, eine Einzugsermächtigung erteilen und vieles mehr. Auch Verfügbar über die KEPTN App.


Hier haben wir für Sie die wichtigsten Infos zusammengefasst:

  • Tarif-/Produktberatung

    Wir finden den richtigen Tarif für Sie, unterstützen Sie unser Ziel Grünes Emden 2030 und verringern Sie Ihre Energiekosten.

  • Zahlungsrückstände

    Rückstände entstehen, wenn Rechnungen/Abschläge nicht zu den von uns vorgegebenen Fälligkeiten bezahlt werden. Ihren aktuellen Rückstand erfahren Sie über unseren Kundenservice oder in einer evtl. bereits erhaltenden Mahnung.

  • Ankündigung der Versorgungseinstellung

    Nun wird es höchste Zeit! Durch die rechtzeitige Zahlung ersparen Sie sich und uns die unangenehme Maßnahme der Versorgungseinstellung, die zusätzlich mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.

  • Gesperrter Zähler - Versorgungseinstellung

    Wurde die Versorgung eingestellt, kann die Wiederaufnahme erst erfolgen, wenn die offenen Forderungen einschließlich der Sperr- und Wiederanschlusskosten in Höhe von 90,00 € zzgl. MwSt ausgeglichen wurden.

  • Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs

    Nun wird es höchste Zeit! Durch die sofortige Zahlung ersparen Sie sich die unangenehme Maßnahme der Beauftragung eines Inkassounternehmens. Die dadurch nach Aufwand entstehenden, nicht unerheblichen, Kosten sind zusätzlich von Ihnen zu leisten.

  • Inkassounternehmen – Gerichtlicher Forderungseinzug

    Ist unser Inkassounternehmen bereits beauftragt, sollten Sie schnellstmöglich eine Klärung mit der Creditreform finden. Vermeiden Sie Vollstreckungsmaßnahmen, die nicht zuletzt Ihrer eigenen Bonität schadet.  Weiterhin steht es Ihnen selbstverständlich offen, die Forderung auszugleichen.

Durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Sozialbehörden, Beratungsstellen und dem Jobcenter sind wir fähig, durch Kommunikation zielgerichtete Lösungen zu finden:

  • Sie beziehen Leistungen vom Jobcenter

    Beziehen Sie laufend Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und können die Problematik Ihrer Energieschulden trotz intensiver Eigenbemühungen nicht in den Griff bekommen, vereinbaren Sie bitte möglichst frühzeitig einen Beratungstermin in Ihrem Jobcenter. Im gemeinsamen Gespräch wird versucht, eine Lösung zu erarbeiten. Dazu sollten Sie alle relevanten Unterlagen (Abrechnungen, Mahnungen etc.) dabei haben.

    Um neuerlichen Energieschulden vorzubeugen, hat das Jobcenter zudem die Möglichkeit, Ihre künftigen Abschläge für Strom, Gas oder Wasser direkt an Ihren Energieversorger zu entrichten.
    Nähere Informationen können Sie auch dem Internetauftritt des Jobcenters Emden entnehmen.

    Quelle: Jobcenter Emden

  • Sie beziehen Sozialhilfe

    Beziehen Sie laufende Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und bekommen trotz erheblicher Eigenbemühungen (z.B. Vereinbarung einer Ratenzahlung, Kontaktaufnahme zur nächstgelegenen Verbraucher-, Mieter- oder Schuldnerberatung) Ihre Energieschulden nicht in den Griff, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Fachdienstes Sozialhilfe für ein individuelles Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.  Unter Berücksichtigung der bestehenden Gesamtsituation wird gemeinsam versucht, im Rahmen der Bestimmungen des SGB XII eine Lösung zu finden. Dies kann z.B.  die Abtretung der laufenden Sozialhilfeleistungen zur Schuldenabtragung an den Energieversorger sein.
    Bitte halten Sie für das Beratungsgespräch alle relevanten Unterlagen (Abrechnungen, Mahnungen etc.) bereit.

    Um neue Energieschulden zu vermeiden, kann der Fachdienst Sozialhilfe für die Zukunft eine Direktzahlung der Stromabschläge an den Stromversorger einrichten.

    Ansprechpartner finden sie hier.

    Quelle: Stadt Emden

  • Kontakt- und Vermittlungsstelle für Hilfesuchende

    Die Kontakt- und Vermittlungsstelle für hilfesuchende Menschen ist eine Klärungs- und Koordinierungsstelle der Stadt Emden für Hilfen verschiedener Art. Bei einem Erstgespräch bei Ihnen zu Hause oder hier im Büro werden wir Ihr Anliegen besprechen und uns einen Überblick verschaffen. Im Folgenden werden wir mit Ihnen gemeinsam passende Hilfsangebote in Emden suchen. Falls erforderlich, wird die Kontaktaufnahme zu den Angeboten unterstützt.

    Die Beratung ist kostenlos und findet unter Schweigepflicht statt.

    Ansprechpartner finden sie hier

    Quelle: Stadt Emden

  • Schuldnerberatung

    Wenn Sie den Überblick über Ihre Schulden verloren haben, zu vielen Gläubigern Geld schulden oder auch umgangssprachlich „Ihnen alles über den Kopf wächst“.

    Bitte handeln Sie frühzeitig und suchen Sie sich professionelle Unterstützung von Schuldnerberatungen, diese unterliegen der Schweigepflicht!
        
    Schuldnerberatungsstellen sind öffentliche bzw. gemeinnützige oder auch private Anlaufstellen. Eine Auswahl finden sie hier.

Die Stadtwerke Emden sind ausgezeichnet!