Der Wassertarif der Stadtwerke Emden

Natürlich und streng kontrolliert: Emder Trinkwasser ist der reinste Genuss.

Allgemeiner Tarif Neue Preis ab 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 kommt es zu einer Preisumgestaltung. Der Wasserpreis besteht nicht mehr aus dem Arbeits- und Bereitstellungspreis, sondern jetzt aus dem Mengenpreis, dem Systempreis (abhängig der Wohneinheiten) und dem Servicepreis für den Wasserzähler.

Der Wasserpreis besteht aus:

  • einem Mengenpreis für die gelieferte Wassermenge,
  • einem Systempreis, der die Kosten für den Betrieb und Vorhaltung des Wasserversorgungssystems abbildet, und
  • einem optionalen Servicepreis, der für zusätzliche Leistungen gilt, die über die im Systempreis enthaltenen Leistungen hinausgehen.
     

Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderen gesetzlichen Abgaben.
*Wirtschaftliche Einheiten im Sinne unserer allgemeinen Versorgungsbedingungen für den Bezug von Wasser sind z. B. Wohnungen, Handels- und Gewerbebetriebe, Arzt- und Anwaltspraxen, öffentliche Anlagen usw.

Preisblatt Wasser ab 01.01.2024

Eine vollständige Preisliste finden sie hier:

Preisblatt Wasser (Stand 01.01.2024)


FAQ

  • 1. Warum haben wir eine Veränderung der Wasserpeise zum 1.1.2024 vorgenommen?

    Aufgrund der steigenden Kosten für Investitionen und für den Betrieb von Wasserversorgungsanlagen war es unvermeidlich, die Wasserpreisberechnung anzupassen. Dadurch werden die Wasserpreise in Zukunft ausgeglichener und gerechter im Verhältnis zur Verursachung sein. Diese Anpassungen verschaffen uns eine höhere Planungssicherheit für Investitionen in die Sicherheit der Wasserversorgung.

  • 2. Was verändert sich durch das neue Wasserpreissystem?

    Die Wirtschafts- bzw. Wohneinheiten haben sich als Maßstab für das feste Jahresentgelt bewährt. Sie sind nur noch weiter verfeinert worden, damit die Preise künftig ausgewogener und verursachungsgerechter sein werden.

    1. Künftig gilt für jede Wohngebäudegröße ein eigener Systempreis.

    Jede Größe von Wohngebäuden wird einen eigenen Wasserpreis haben. Bislang hing der feste Bereitstellungspreis von der Anzahl der Wohneinheiten ab. Um die Wasserpreise jedoch gerechter und ausgewogener zu gestalten, wurde für jede Wohngebäudegröße ein eigener Wasserpreis festgelegt. Dieser orientiert sich weiterhin an der Anzahl der versorgten Wohneinheiten und wird zukünftig als "Systempreis" bezeichnet.

    2. Gewerbeobjekte erhalten einen eigenen Wasserpreis

    Bei Gewerbe und sonstigen Objekten richtet sich der jährlich zu zahlende Systempreis an der Verbrauchsmenge des vorangegangenen Abrechnungszeitraums bzw. der daraus resultierenden Verbrauchsstaffel. Damit ändert sich bei gewerblichen Objekten die Bemessungsgrundlage.

  • 3. Was bedeutet der Begriff Systempreis?

    Der Systempreis dient der Weiterberechnung der anteiligen Kosten für die Vorhaltung und den Betrieb des Wasserversorgungssystems, also der Systemkosten. Der Begriff soll verdeutlichen, worum es bei der Berechnung geht.

    Der Systempreis ersetzt den bisherigen Bereitstellungspreis.

  • 4. Wann wird der Systempreis für Wohngebäude berechnet?

    Der Systempreis für Wohngebäude wird berechnet, wenn in einem Gebäude eine oder mehrere Wohneinheiten enthalten sind und das Gebäude ausschließlich oder überwiegend für Wohnzwecke genutzt wird.

  • 5. Kann zwischen dem Tarif für Wohngebäude und für Gewerbe gewählt werden?

    Nein, es ist der für die jeweilige Gebäudenutzung maßgebliche Systempreis anzuwenden.

  • 6. Welche Unterschiede gibt es bei Wohngebäuden und Gewerbeobjekten?

    Bei Wohnobjekten ist die Anzahl der Wohneinheiten (nicht mehr „Wirtschaftseinheiten“) maßgeblich für die Höhe des Systempreises.

    Der Systempreis für Wohngebäude wird berechnet, wenn in einem Gebäude eine oder mehrere Wohneinheiten enthalten sind und das Gebäude ausschließlich oder überwiegend für Wohnzwecke genutzt wird.

    Bei den Gewerbebetrieben ist es die Verbrauchsstaffel, d.h. die im Abrechnungsjahr bezogene Wassermenge maßgeblich für die Höhe des Systempreises.

  • 7. Müssen Vermieter ihre Betriebskostenabrechnungen ändern?

    Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnungssystematik für Wohngebäude nicht ändern.

  • 8. Wie können die Angaben zu den Wohneinheiten geändert werden?

    Klicken Sie auf diesen Link. Hier können Änderungen bezogen auf die „Anzahl der Wohneinheiten“ bzw. „Nutzung des Gebäudes“ online mitgeteilt werden.

  • 9. Wann wird der Servicepreis berechnet?

    Wie heute schon, muss auch künftig die durch zusätzliche Zähler entstandene Mehrleistung bezahlt werden. Dafür wird der Servicepreis erhoben.


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