09.04.2024

Mehrwertsteuer für Erdgas und Wärme ab 1. April 2024

Gemäß dem „Gesetz zur temporären Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Erdgaslieferungen über das Erdgasnetz“ wurde die Mehrwertsteuer auf Erdgaslieferungen ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert.

Ab dem 1. April 2024 gilt wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Das bedeutet für Sie:

Die Nettopreise für Erdgas und Wärme bleiben unverändert.

Die Änderung der Mehrwertsteuer hat keine Auswirkung auf die Höhe des Abschlagsbetrages. Eine Abgabe der Zählerstände ist nicht erforderlich. Wir werden eine automatische Abgrenzung der Verbräuche nach unseren guten Erfahrungswerten vornehmen. Kunden, die Ihren Zählerstand vom 31.3.2024 abgeben möchten, können dies über unser Kundenportal oder über unsere Online-Zählerstandserfassung.


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