Versorgungssicherheit für Emden ist stets gewährleistet
Versorgungssicherheit für Emden ist stets gewährleistet
Bund ruft Frühwarnstufe für die Gasversorgung aus
Emden. Die Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern in diesen Tagen ist groß. Mit Besorgnis werden die Geschehnisse in der Ukraine und Russland sowie die daraus resultierenden Auswirkungen, unter anderem auf die Energiewirtschaft, verfolgt. Die Sorge um die Versorgungssicherheit lässt bereits jetzt die Preise für Erdöl, -Gas und Steinkohle deutlich ansteigen.
Bisher fließt weiterhin Erdgas aus Russland nach Europa. Selbst bei einem kompletten Lieferstopp Russlands käme Deutschland, gemäß der aktuellen Einschätzung der Bundesregierung, mit den derzeitigen Speichermengen über den Rest der jetzigen Heizperiode zurecht.
Die Stadtwerke Emden beobachten die Entwicklungen sehr genau. Manfred Ackermann, Geschäftsführer der Stadtwerke, kann die Bürger beruhigen: „Wir haben die vertraglich vereinbarten Energiemengen für unsere Kundinnen und Kunden bereits im Vorfeld beschafft.“
Die Bundesregierung hat am 30. März 2022, die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland ausgerufen. Der Notfallplan Gas basiert auf der sogenannten europäischen SOS-Verordnung. Das heißt konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er beinhaltet drei Eskalationsstufen (Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe), je nachdem wie deutlich der Eingriff des Staates ist.
Die aktuelle Frühwarnstufe ist eine Vorsorgemaßnahme, um die allgemeine Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund drohender Liefereinschränkungen aus Russland zu erhöhen. Ebenfalls Grundlage für den Notfallplan sind Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz.
Gunnar Kielmann, Geschäftsbereichsleiter Technik und Netze und Teil des Krisenstabs der Stadtwerke Emden, erklärt: „Wir sind bei einer Gasmengelage dazu verpflichtet, insbesondere die Versorgung von schützenswerten Kunden wie private Haushalte und soziale Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäuser oder Wohnheime, aufrechtzuerhalten. Diese genießen nach europäischem und nationalem Recht einen besonderen Schutz.“
Aktuell besteht allerdings kein Einschränkungsbedarf in Emden. „Wir bereiten uns mit unseren Großkunden vor. Private Haushalte und soziale Einrichtungen sind nicht betroffen“, so Kielmann weiter.
Weitere Informationen bietet auch der Bund unter