Wärmewende und kommunale Wärmeplanung
Häufige Fragen zur Wärmewende
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Was ist die Wärmewende?
Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme machen etwa die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland aus. Somit spielt der Wärmebereich eine wichtige Rolle für den Klimaschutz und die erfolgreiche Transformation der Energieversorgung. Es gibt bereits seit vielen Jahren technisch ausgereifte und sehr effiziente Technologien, die nicht nur den Energieverbrauch minimieren, sondern die Wärme auch treibhausgasneutral erzeugen können: Die Möglichkeiten erstrecken sich von der Wärmepumpe oder Holzpellet-Zentralheizung im Einfamilienhaus über biogasbetriebene Blockheizkraftwerke, die für Mehrfamilienhäuser Strom und Wärme bereitstellen, bis hin zu Wärmenetzen für ganze Stadtviertel, die aus solarthermischen Anlagen, Erdwärme, Abwärme von Industrieprozessen oder Biomasseheizkraftwerken gespeist werden.
Die Wärmewende umfasst somit Aktivitäten, die darauf abzielen Wärmeenergie einzusparen und die Wärmeversorgung unabhängig von fossilen Energieträgern zu gestalten – vor allem durch die Nutzung Erneuerbarer Energien.
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Wozu braucht es eine kommunale Wärmeplanung?
Für die Wärmewende sind Privathaushalte von besonderer Bedeutung, schließlich entfällt auf sie nahezu die Hälfte des Wärmeenergiebedarfs in Deutschland. Aber auch kommunale Liegenschaften und gewerbliche Gebäude müssen Beachtung finden. Durch die Veröffentlichung und den Beschluss der kommunalen Wärmeplanung kann einem großen Problem der Wärmewende, das nicht abgestimmte Vorgehen der vielfältigen Akteure, begegnet werden. Akteure sind beispielsweise Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorgungsunternehmen und die Kommunalverwaltung. Durch die abgestimmte Wärmeplanung wird ihnen für ihre Handlungen und Investitionsentscheidungen Orientierung gegeben. Die strategische Wärmeplanung beleuchtet die gegebenen Optionen und leitet geeignete Maßnahmen für Stadtteile, Quartiere und Einzelgebäude ab. Im Ergebnis können die Akteure die Wärmewende gezielt angehen und die Kommune entsprechend lenken, indem sie z.B. Ansätze zur verstärkten Nutzung von Wärmepumpen im Bestand oder den Bau von Wärmenetzen als Werkzeug zur Wärmeverteilung unterstützt.
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Wie läuft die kommunale Wärmeplanung ab?
Die Stadtwerke Emden wurden von der Stadt beauftragt die kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Folgende Schritte beinhaltet die kommunale Wärmeplanung:
1. Bestandsanalyse (Ist-Zustand)
Im gesamten Stadtgebiet wird der Bestand der Gebäude angeschaut: Welche Gebäudetypen, welches Gebäudealter und welche Wärmeversorgungsstruktur (Heizungsart) ist vorhanden? Wie hoch ist der Energieverbrauch (zum Beispiel von Erdgas, Strom und Heizöl) im Jahr? Wie viele Treibhausgas-Emissionen verursacht die Wärmeversorgung im Stadtgebiet pro Jahr?
2. Potenzialanalyse
Hier wird betrachtet, wo sich der Wärmebedarf senken lässt und welche alternativen, regenerativen Möglichkeiten es vor Ort gibt, um unterschiedliche Gebäude mit Wärme zu versorgen. Dafür werden verschiedene Wärmeversorgungsoptionen geprüft, wie zum Beispiel Wärme aus Geothermie (Erdwärme), Solarthermie (Wärme aus Sonnenenergie) oder Abwärme (beispielsweise aus industriellen Prozessen). Als Ergebnis der Analyse werden Eignungsgebiete für die zentrale und für die dezentrale Wärmeversorgung identifiziert.
3. Zielszenarien
Auf Basis der Ergebnisse aus Bestands- und Potenzialanalyse wird berechnet, wie sich der Wärmebedarf in den nächsten Jahren entwickelt und welche Wärmeversorgungsstrukturen entstehen sollten, damit in Zukunft eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung ermöglicht wird. Zwei Zielszenarien sind dabei von besonderer Bedeutung:
- Szenario 2030 – Zwischenziel
- Szenario 2045 – Treibhausgasneutrale Wärmeversorgung
Die Stadt Emden erhöht das Tempo beim Klimaschutz, um das Ziel der Treibhausgasneutralität spätestens 2040 zu erreichen.
4. Handlungsstrategie
Abschließend wird eine Strategie für das Emder Stadtgebiet entwickelt, welche skizziert wie der Wärmebedarf gesenkt werden kann und was es braucht, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Diese Strategie beinhaltet bereits erste Maßnahmen, die zeitnah nach Abschluss der Wärmeplanung in die Umsetzung gehen sollen. Welche Maßnahmen das genau werden, wird aus den Ergebnissen der fachlichen Untersuchungen hervorgehen.
5. Monitoring und Fortschreibung
Mindestens alle 5 Jahre erfolgt eine Überprüfung des Wärmeplans und eine Fortschreibung unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen und Erkenntnisse.
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Was sind die gesetzlichen Grundlagen?
Unter folgenden Links finden Sie das beschlossene Bundesgesetz zur Wärmeplanung, sowie das Niedersächsische Klimaschutzgesetz, welches bereits zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet:
- Bundesgesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (Stand: 15. Dezember 2023) »
- Das Land Niedersachsen hat bereits Pflichten und Vorgaben zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung im Niedersächsischen Klimaschutzgesetz aufgenommen, siehe Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 388-393, § 20 (Stand: Juni 2022) »
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Was ist das Ergebnis einer kommunalen Wärmeplanung?
Das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung ist eine Wärmewendestrategie (Wärmeplan) für das gesamte Stadtgebiet sowie mindestens fünf Maßnahmen, mit denen die Realisierung der Strategie seitens der Kommunalverwaltung vorangetrieben werden soll. Gleichzeitig zeigt der kommunale Wärmeplan den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern auf, in welchen Gebieten der Stadt sich eine dezentrale Wärmeversorgung (z.B. Wärmepumpen) oder zentrale Wärmeversorgung (z.B. Wärmenetz) eignet.
Ein „Digitaler Zwilling“ – also ein datenbasiertes digitales Abbild der Stadt, das sowohl den Ist-Zustand als auch Szenarien für die Zukunft in einem Wärmekataster darstellt – wird außerdem erstellt. Dieser soll eine Grundlage für zukünftige Entscheidungen bilden. Das Wärmekataster wird auch den Bürgerinnen und Bürgern Online als Karte zur Verfügung gestellt. Dort können dann die Potenziale für erneuerbare Energien, Eignungsgebiete für Wärmenetze und weitere Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung eingesehen werden. Wichtig ist, dass daraus keine Pflicht für den Einbau einer bestimmten Heizungsart hervorgeht.
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Wann wird die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein?
Die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung ist in Niedersachsen im Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) verankert. In § 20 des NKlimaG gibt es detaillierte Ausführungen zu den begleitenden Bestimmungen der kommunalen Wärmeplanung. Ober- und Mittelzentren wie die Stadt Emden sind demnach verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen zu haben. Laut Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) ist für Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern und weniger als 100.000 Einwohnern die Frist der 30.06.2028.
Die Stadt Emden hat gemeinsam mit den Stadtwerken Emden im Frühjahr 2024 mit der Bearbeitung der Wärmeplanung begonnen. Aufgrund der in Emden schon guten Datenlage wird mit einer Bearbeitungszeit von ca. einem Jahr gerechnet – die Fertigstellung ist dementsprechend im Frühjahr 2025 geplant. Das NKlimaG verpflichtet dazu, den Wärmeplan nach der Erstellung alle fünf Jahre zu aktualisieren (§ 20 Absatz 1 NKlimaG).
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Was sind die größten Herausforderungen bei der kommunalen Wärmeplanung?
- Viele beteiligte Akteure: An der Erstellung eines Wärmeplans sind verschiedene Stakeholder beteiligt, deren Ansprache und Koordination aufwendig ist.
- Datensammlung und Aufbereitung zur Bestands- und Potenzialanalyse: Für die notwendigen Analysen benötigte Daten werden bei verschiedenen Akteuren angefragt und von diesen zur Verfügung gestellt. Dies kann dazu führen, dass die Daten in unterschiedlichen Qualitäten und Formaten vorliegen, weshalb das Zusammenführen und Aufbereiten der Daten zeitaufwändig sein kann.
- Unterstützung durch Dienstleister: Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist sehr komplex und wird daher häufig von externen Experten begleitet. Fachplanungsbüros haben daher eine regelrechte Auftragsflut, was zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen kann.
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Was ist NICHT Teil der kommunalen Wärmeplanung?
Der erstellte kommunale Wärmeplan beantwortet noch nicht die Frage, wer ein Wärmenetz zu welchen Konditionen wann und wo baut. Er gibt mit Fertigstellung im Frühjahr 2025 lediglich Auskunft über die Eignung von Gebieten für die zentrale Wärmeversorgung (Wärmenetze) oder weist Gebiete zur dezentralen Wärmeversorgung (z.B. Wärmepumpen, Pelletöfen o.ä.) aus. Die detaillierte Planung und Ausschreibung von Maßnahmen sowie die Maßnahmenumsetzung sind Folgeprozesse der kommunalen Wärmeplanung. Bis also im Wärmeplan ausgewiesene Wärmenetze tatsächlich gebaut und angeschlossen sind, kann noch mal einige Zeit vergehen.
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Wie werden Bürgerinnen und Bürger in die kommunale Wärmeplanung eingebunden oder informiert?
Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um eine Fachplanung, über deren Ergebnisse Bürgerinnen und Bürger informiert werden. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Es wird für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit geben, eigene Stellungnahmen, Anregungen und Änderungswünsche zum Entwurf des Wärmeplans einzubringen, bevor der Rat den Wärmeplan schlussendlich beschließt.
Daneben können Bürgerinnen und Bürger sich über den Wärmekataster („Digitaler Zwilling“) über Eignungsgebiete und einige Ergebnisse der Wärmeplanung informieren, sobald dieser fertiggestellt ist. Auch auf die Veröffentlichung des Wärmekatasters werden wir über die bekannten Kanäle von Stadtwerken und Stadt verweisen.
Zudem wird es Informationsformate zum Thema Wärmewende geben, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger über die Hintergründe und den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung informieren können.
Weitere Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürgern sind abhängig von den jeweilig definierten Maßnahmen und der Maßnahmenumsetzung. In welcher Form und Intensität diese stattfindet, lässt sich derzeit noch nicht sagen.
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Was ist ein Wärmenetz bzw. Fern-/Nahwärme?
Als Wärmenetz wird die leitungsgebundene Wärmeversorgung bezeichnet. Das bedeutet, dass die Versorgung von Gebäuden mit Raumwärme und häufig auch Warmwasser durch überwiegend erdverlegte, isolierte Rohrleitungen direkt in die angeschlossenen Wohngebäude erfolgt. Im versorgten Haus wird in der Regel keine eigene Heizanlage benötigt, die Wärme wird über eine Hausübergabestation ins Haus geleitet.
Dabei kann es sich bei einem Wärmenetz sowohl um ein Nah- als auch ein Fernwärmenetz handeln. Es gibt aktuell keine gesetzliche Definition für den Unterschied zwischen Nah- und Fernwärme. Meist sind Nahwärmenetze eher kleinere Wärmenetze, die weniger Haushalte versorgen, während Fernwärmenetze etwas größer sind.
Wie die Wärme produziert wird, ist sehr unterschiedlich: Alte Wärmenetze werden oft mit Erdgas betrieben. Neue, zukünftige Wärmenetze müssen treibhausgasneutral betrieben werden, z.B. durch nicht vermeidbare Abwärme aus der Industrie oder erneuerbare Energien (zum Beispiel aus Geothermie).
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Wird meine Straße an ein Wärmenetz angeschlossen?
Die kommunale Wärmeplanung identifiziert, wo in Emden Wärmenetze grundsätzlich möglich und geeignet wären. Die Frage der Eignung für einzelne Straßen und Gebiete kann somit voraussichtlich erst mit Vorliegen der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung in 2025 beantwortet werden. Wenn die Ergebnisse dieser strategischen Planung zeigen, dass sich beispielsweise in einem bestimmten Stadtgebiet ein Wärmenetz eignen würde, können anschließend vertiefende Analysen (beispielsweise Machbarkeitsstudien) für dieses Gebiet durchgeführt werden. Damit wird das potentielle Wärmenetz im Detail durchgerechnet und geprüft. Der Bau und Betrieb eines neuen Wärmenetzes bzw. die Erweiterung von Bestandsnetzen erfolgt dann, bei positiven Ergebnissen der vertiefenden Analysen, in der Regel durch die Stadtwerke Emden. Entscheidend ist, dass sich im jeweiligen Gebiet ausreichend Haushalte an das Wärmenetz anschließen, um das Projekt finanzieren und für alle Beteiligten möglichst wirtschaftlich betreiben zu können.
Die Frage ob und wann eine bestimmte Straße an ein Wärmenetz angeschlossen wird, lässt sich also zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich beantworten.
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Welche Kosten kommen bei Anschluss an ein Wärmenetz auf mich zu?
Beim Anschluss an ein Wärmenetz entstehen für die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer Kosten, z.B. für die Entsorgung der alten Anlage, den eigentlichen Anschluss an das Wärmenetz und die Installation der sogenannten Wärmeübergabestation. Die Kosten (Preis pro Kilowattstunde) sind abhängig von unterschiedlichen Faktoren, wie z.B. der Anschlussquote der Verbraucherinnen und Verbraucher.
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Wo in Emden gibt es schon Wärmenetze?
Es gibt im Emder Stadtgebiet bereits 4 kleinere Nahwärmenetze, welche von den Stadtwerken betrieben werden. Die Erweiterung dieser Netze sowie die Umstellung auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme wird im Rahmen der Wärmeplanung auch bei diesen Netzen geprüft und vorangetrieben.
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Welche Technikalternativen gibt es, wenn ich keinen Anschluss an ein Wärmenetz erhalten kann?
In Frage kommen abhängig vom Gebäude beispielsweise eine Wärmepumpe, Hybridheizungen (Wärmepumpe + Spitzenlasterzeuger), Kombinationslösungen (zum Beispiel Biomasse+ Solaranlage) oder Biomasseheizungen. In sehr gut gedämmten Gebäuden können auch Stromdirektheizungen (z.B. Infrarotheizungen) eine Lösung darstellen.
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Ich heize aktuelle mit Öl oder Gas und möchte meine Heizung behalten. Was muss ich beachten?
Es ändert sich vorerst nichts. Die Heizung kann ohne Einschränkungen weiter betrieben werden. Die Heizung darf auch repariert werden. Im Jahr 2045 muss die Heizung allerdings treibhausgasneutral umgestaltet sein. Da eine Heizung bzw. der Heizungskessel eine rechnerische Lebensdauer von 18 Jahren hat, muss bis 2045 die Heizung in der Regel noch einmal ausgetauscht werden. Bis 2045 ist es wahrscheinlich, dass das heutige Gasnetz stillgelegt wird. Auch dann muss eine Gasheizung gegebenenfalls ausgetauscht werden.
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Kann ich meine Heizung reparieren?
Ja, eine kaputte Heizung darf weiterhin ohne zusätzliche Anforderungen repariert werden.
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Was kann ich tun, wenn meine Heizung in der nächsten Zeit kaputt geht?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht Übergangslösungen vor, wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt ist, z.B. eine gebrauchte Gasheizung oder Miet-Gasheizung als übergangsweisen Ersatz einzubauen. Sprechen Sie uns zum Thema Übergangslösung im Einzelfall gerne an.
Die Übergangsfristen betragen fünf Jahre bzw. bei Gasetagenheizungen (unter bestimmten Bedingungen) bis zu 13 Jahre, um einen Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie gut vorbereiten zu können. Nach dieser Frist muss jedoch auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie umgestellt werden. Ein Sonderfall ergibt sich noch, falls ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich und zugesagt ist. Dann beträgt die Frist maximal zehn Jahre.
HIER finden Sie viele häufig gestellte Fragen zum neuen GEG umfangreich beantwortet.
Sind bei Ihnen noch Fragen offengeblieben?
Senden Sie diese gerne an waermeplanung(at)stadtwerke-emden.de