Redispatch 2.0 Aus Einspeisemanagement wird Redispatch 2.0
Unterschiedliche Begriffe, Abläufe, Zuständigkeiten und ein gemeinsames Ziel. Ob Redispatch bei konventionellen Kraftwerken oder Einspeisemanagement bei EEG/KWKG-Anlagen: Beides dient dazu, Netzengpässen im Stromversorgungsnetz zu beheben.
Warum wird Redispatch 2.0 eingeführt?
Mit Redispatch 2.0 vereinheitlicht der Gesetzgeber nun diesen Prozess. So steht es im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0), das am 1. Oktober 2021 wirksam wird. Damit sind neben den Übertragungsnetzbetreibern künftig auch wir als Verteilnetzbetreiber für Redispatch 2.0 verantwortlich. Zu der bisher überschaubaren Anzahl von planbaren Großkraftwerken kommen nun zahlreiche kleine, dezentrale Wind- und Photovoltaikanlagen dazu. Ein spannender Auftrag für uns alle.
Für welche Anlagen ist der Redispatch 2.0 verpflichtend?
- Alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher ab einer Leistung von 100 kW. Also auch alle, die Strom aus erneuerbaren Energien oder mit Kraft-Wärme-Kopplung produzieren.
- Alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer Leistung unter 100 kW, wenn diese bereits heute durch uns als Netzbetreiber gesteuert werden können.
Was ändert sich für die betroffenen Anlagenbetreiber?
Mit dem Redispatch 2.0 wird ein neuer Prozess eingeführt. Wir benötigen Prognosen über die geplante Einspeisung und die Daten der Ausfälle der betroffenen Anlagen in einem elektronischen Datenformat. Dafür gibt es zwei neue Rollen: Der Einsatzverantwortliche (EIV) sendet die Prognosen an uns und der Betreiber einer technischen Ressource (BTR) die Abrechnungsdaten für die Ausfälle. Das neue Redispatch-Regime fordert die Durchführung aller Prozesse, einschließlich der Lieferung von Stamm- und Fahrplandaten sowie die Beschaffung der Ausgleichsenergie, rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres. Aus diesem Grund raten wir Ihnen die Aufgaben an einen Experten für Energiedaten zu geben.
SIE HABEN SICH BEREITS EINEN EINSATZVERANTWORTLICHEN (EIV) GESUCHT?
Gern bieten wir Ihnen die Möglichkeit über das Formular "Benennung des EIV" im Downloadbereich die Meldung des Einsatzverantwortlichen (EIV) bei uns abzugeben.
Einfach ausfüllen und per E-Mail an redispatch@stadtwerke-emden.de schicken.
Wo finden Sie weitere Informationen?
- in unseren FAQ
- bei der Bundesnetzagentur
- beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
- bei Connect+
Oder Sie sprechen uns einfach an – wir sind gerne für Sie da.
E-Mail: redispatch@stadtwerke-emden.de