Ja, die Grundpreise 1 und 2 werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Der Arbeitspreis wird quartalsweise (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) angepasst. Die Basis für Preisänderungen bilden Preisindizes des Statistischen Bundesamtes, die über eine Preisgleitformel in die Kalkulation einfließen. Transparente Informationen findest Du auf unserer Homepage.